Nutzungsbedingungen und Haftungsausschluss Fernwartung

Auftragnehmer im nachfolgenden ist Markus Müller, mat-IT. Die Angaben beziehen sich auch auf dessen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

Auftraggeber im nachfolgenden ist der Kunde, welcher die Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch nimmt. Die Angaben beziehen sich auch auf dessen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

Fernwartungssoftware im nachfolgenden ist die entsprechende Software TeamViewer des Anbieters TeamViewer Germany GmbH.

Vorwort

Durch die Nutzung der Fernwartungssoftware kann der Support im Rahmen einer Fernwartung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer erfolgen.

Die Fernwartung steht nur nach telefonischer Vereinbarung mit dem Auftragnehmer zur Verfügung und erfolgt im Auftrag des Auftragsgebers. Die Fernwartungssoftware wird über einen Link auf der Homepage des Auftragnehmers, eine durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Datei oder direkt über einen Link auf der Homepage des Softwareanbieters unter https://www.teamviewer.com gestartet.

Die Fernwartung ist nicht ohne direkte Freigabe des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber kann die Funktionen der Fernwartung selbst steuern und diese sowie die gesamte Fernwartungssitzung jederzeit selbstständig beenden.

Teile dieser Nutzungsbedingungen und Haftungsausschlüsse können durch schriftlichen Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geändert werden.

Nutzungsbedingungen

Mit der Nutzung der Fernwartungssoftware erlaubt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Übertragung von Bildschirminhalten des entsprechenden Endgeräts zum Auftragnehmer sowie die Fernsteuerung des Endgeräts durch den Auftragnehmer.

Der Auftraggeber erlaubt weiterhin die ferngesteuerte Übertragung von Dateien aus seinem lokalen Dateisystem zum Auftragnehmer als auch den ferngesteuerten Empfang von Dateien auf seinem lokalen Dateisystem vom Auftragnehmer.

Durch das Akzeptieren des Haftungsausschlusses über das Anklicken des entsprechenden Buttons in der Fernwartungssoftware bestätigt der Auftraggeber diese Nutzungsbedingungen und Haftungsausschlüsse und erkennt diese an.

Haftung

Für eintretende Schäden haftet der Auftraggeber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftraggeber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmen haftet der Auftraggeber bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für von ihm nicht verursachte Störungen, auch wenn diese in zeitlicher nähe zum Fernzugriff auftreten.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die auf dem Endgerät installierten Programme, sowie deren Schutzeinrichtungen (insbesondere Virenscanner oder Firewall).

Freistellung von Ansprüchen Dritter, Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Nachteilen frei, die dem Auftragnehmer durch Dritte wegen schädigender Handlung des Auftraggebers, gleichgültig, ob vorsätzlich oder fahrlässig, entstehen können.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzten. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzten. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für fehlende Softwarelizenzen.

Datensicherung

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für eine regelmäßige Datensicherung. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für nicht erstellte Datensicherungen oder hieraus entstandene Schäden. Der Auftraggeber ist ausschließlich selbst für seine Datensicherheit verantwortlich. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.

Datenschutz

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Fernwartungssitzung.

Auf den Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, sowie auf die jeweils geltende Datenschutzinformation des Auftragnehmers, abzurufen unter https://blog.mat-it.de/index.php/datenschutzerklaerung/, wird Bezug genommen.

Die Datenschutzverpflichtung des Softwareanbieters ist unter https://www.teamviewer.com/de/dsgvo/ einsehbar.

Aufzeichnung

Die Fernwartungssitzungen können durch den Auftragnehmer aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und zu Kontroll- und Beweiszwecken aufgezeichnet werden. Die Aufbewahrungszeit beträgt 3 Jahre. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

Nebenabreden

Änderungen oder Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam werden, so wird der Vertrag im übrigen Inhalt nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt werden, welche der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.